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Digitale Grenzkontrolle: Start für neues Entry/Exit System in Salzburg

Nach jahrelangen Verzögerungen und wiederholten Verschiebungen hat die EU-Kommission die schrittweise Einführung einer digitalen Grenzkontrolle in allen 29 Schengen-Staaten auf den Weg gebracht. Kurz nach dem Flughafen Wien ist das neue Entry/Exit System (EES) nun auch in Salzburg „gelandet“.

|  Automatisierte Kiosk-Systeme für das neue Entry/Exit-System der EU (c) Flughafen Salzburg

Innerhalb von sechs Monaten - avisiertes Datum ist der 10. April 2026 - soll der traditionelle Stempel im Pass an den Außengrenzen des Schengen-Raums durch ein vollständig digitalisiertes, biometrisches Erfassungssystem ersetzt werden. EES betrifft dabei alle Nicht-EU-Staatsangehörige, die den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen betreten - unabhängig davon, ob sie einen visumfreien Zugang genießen oder nicht.

EES-Start am Flughafen Salzburg

Mit dem offiziellen Start für die operative Inbetriebnahme des EES am 12. November 2025 – genau einen Monat nach dem europäischen Systemstart - positioniert sich der Salzburger Flughafen dabei als strategischer Implementierungspunkt innerhalb des österreichischen Luftverkehrssystems, Parallel zu den Aktivitäten in Wien-Schwechat führte der Airport umfangreiche Testläufe in den Ein- und Ausreisebereichen durch, um sicherzustellen, dass keine operativen Überraschungen entstehen.

Dafür wurde ein differenziertes Konzept entwickelt, das die charakteristischen Anforderungen eines alpinen Tourismus-Flughafens mit großen saisonalen Schwankungen berücksichtigt. Die Investitionen konzentrierten sich auf mehrere strategische Bereiche:

  • Modernisierung der bestehenden Grenzkontroll-Checkpoints im Hauptterminal, um die neue EES-Biometrie-Technologie zu integrieren.
  • Schaffung eines „EES-Satelliten“ innerhalb des Flughafen-Vorfelds, der für die Bewältigung von Spitzenlastzeiten mit erhöhtem Aufkommen von Nicht-EU-Staatsangehörigen konzipiert wurde - insbesondere während der intensiven Zeit des Wintertourismus.
  • Technische Umrüstung des General-Aviation-Bereichs, um private Luftfahrtoperationen mit EES-kompatiblen Verfahren durchzuführen.

Diese Daten werden gespeichert

Die technische Infrastruktur des EES am Salzburg Airport basiert auf der zentralisierten Sammlung und Speicherung umfangreicher Daten zu jedem Grenzübertritt von Nicht-EU-Bürgern, die Namen, Geburtsdaten, Reisedokumentnummern, Fingerabdrücke, eine biometrische Gesichtserkennung sowie präzise räumlich-zeitliche Koordinaten der Grenzübertritte umfasst.

Das sollte alles bereits funktionieren. Der Flughafen Salzburg weist aber dennoch darauf hin, dass in der Einführungsphase mitunter Verzögerungen und Wartezeiten auftreten können – so wie bei jedem neuen technischen System. Mit größeren Belastungen ist vor allem während der winterlichen Hochsaison bei vielen Skitouristen aus Drittstaaten zu rechnen.

Erster Stresstest am Flughafen Wien

Das österreichische Innenministerium führte zusammen mit den Flughafenbetreibern bereits seit Jahren intensive Planungen für die territoriale Implementierung des EES durch. Das Ergebnis: Bevor sich Mitgliedstaaten wie Deutschland für „EES ready“ erklärten, hatte Österreich seine „Hausaufgaben“ bereits erledigt. Der Flughafen Wien wurde dabei als Pilot-Standort ausgewählt und erhielt den Auftrag, das System als erstes österreichisches Verkehrsdrehkreuz mit 12. Oktober 2025 in Betrieb zu nehmen.

Schon am ersten Wochenende entdeckten die Grenzbehörden zehn Reisende, die bei vorherigen Aufenthalten die maximal zulässigen Aufenthaltszeiten überschritten hatten – ein Erfolg, der mit dem früheren manuellen Passstempel-System schwierig oder praktisch unmöglich gewesen wäre. Zusätzlich wurden mehrere Personen mit gestohlenen Reisedokumenten aufgegriffen. Dennoch gelang es der kombinierten Infrastruktur aus manuellen Schaltern und Self-Service-Kiosken, das gesamte Passagiervolumen ohne lange Warteschlangen zu verarbeiten.

Was man über das EES wissen muss

Ausnahmestatus beim EES genießen Staatsangehörige der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) sowie Micro-Staaten mit besonderem Schengen-Status (Andorra, San Marino, Monaco und der Heilige Stuhl). Für Drittstaatsangehörige mit gültigen Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthalts-Karten oder Langzeit-Visa gilt ebenfalls eine Ausnahme - nicht aber für britische Staatsangehörige. Bei der Erstregistrierung an der Grenze sind vier Erfassungszenarien möglich:

  1. Grenzbeamte können an traditionellen Kontrollschaltern die Daten manuell erfassen und die biometrischen Modalitäten aufnehmen.
  2. Reisende über zwölf Jahre mit biometrischen Reisepässen, die ein integriertes Chip-Speichermedium enthalten, können automatisierte Kiosk-Systeme nutzen, um ihre Daten erfassen zu lassen.
  3. Automatische elektronische Gates können ein Schnellverfahren bei bestimmten Flughäfen für häufig reisende, bereits registrierte Personen durchführen.
  4. Privilegierte Reisende (etwa Diplomaten oder Staatsbeamte) können befreiungsbasierte Ausnahmeverfahren nutzen.

Die lange Geschichte des EES

Die Geschichte des Entry/Exit Systems erstreckt sich mittlerweile über mehr als ein Jahrzehnt planerischer und legislativer Arbeiten, denn die rechtliche Grundlage wurde bereits in der EU-Verordnung 2017/2226 vom 30. November 2017 geschaffen. Die Inbetriebnahme des Systems war danach für das Jahr 2021 vorgesehen, konnte aber aufgrund technischer Komplikationen und Schwierigkeiten bei der Systemintegration nicht eingehalten werden.

Die EU-Kommission verschob daher den angestrebten Implementierungstermin wiederholt nach hinten und zollte damit der außerordentlichen technischen und organisatorischen Komplexität Tribut, die mit der Erstellung einer paneuropäischen biometrischen Datenbank einhergeht. Letztendlich sollen personenbezogene Informationen zu hunderten Millionen internationaler Reisender erfasst, gespeichert und verwaltet werden. (red)





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